thermische Anwendungen

thermische Anwendungen


Therapieergänzende Maßnahmen wie die Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie) nach § 24 ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel nach Vorgabe des Heilmittelkataloges dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient.
(Quelle: HeilM-RL Stand: 1.1.2020)
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